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Kindertagesstätten – Die Arbeit in den Kindertagesstätten erfordert ein hohes Maß fachlicher und persönlicher Qualifikation. Deshalb soll nach dem Beschluss der Bayerischen Regional-KODA ab 2009 zusätzlich zu den sowieso schon vorgesehenen Fortbildungstagen ein Teil der regulären Arbeitszeit für gemeinsame Vorbereitung und Qualifizierung im Team verwendet werden. Unsere Berechnungshilfe erleichtert die Feststellung der dafür vorgesehenen Arbeitszeit.

KODA-Mitarbeiterseite begrüßt Unterschriftenaktion – In einer Pressemeldung hat sich Erzbischof Reinhard Marx gegen die Kommerzialisierung von Kindergärten ausgesprochen. Dies soll aber ein Gesetzentwurf des Familienministeriums ermöglichen. Die KODA-Mitarbeiterseite begrüßt es, wenn Träger und Kindergartenleitungen die Unterschriftensammlung von ver.di gegen das geplante Kinderförderungsgesetz unterstützen.

Bayerns Familienministerin Christa Stewens – „Verwaltungsaufgaben sind Trägeraufgaben.“ Mit dieser präzisen Formulierung zeigt Bayerns Familienministerin Christa Stewens Verständnis für das pädagogische Personal in Kindertagesstätten, das sich gegen die zunehmende Übertragung von Verwaltungstätigkeiten wehrt. Die Ministerin fordert von den Trägern weitere Verbesserungen im Anstellungsschlüssel und in der Fachkraftquote. (Markus Schweizer)

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – KODA wechselt zum TVöD der Kommunen, so titelt die Juli-Ausgabe des KODA-Kompass. Was das für kirchl. Beschäftigte bedeutet ist in dem neuen Heft nachzulesen. Weitere Inhalte der 30. Ausgabe sind u. a. grundlegende Informationen über Befristungen sowie die neuen Regelungen für KiTa-Leiterinnen, die Nachteile schwankender Buchungszahlen ausgleichen.

Kindertagesstätten – Die Anwendung des TVöD-Systems führt bei der Eingruppierung von Leiterinnen in Kindertagesstätten in den Fällen, in denen die sog. Fahrstuhlautomatik wegen der Anzahl der betreuten Kinder greift, häufig zu schwer nachvollziehbaren Ergebnissen. Die Bayer. Regional-KODA hat deshalb einen Herabgruppierungsschutz beschlossen.

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Die 133. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA war von drei wesentlichen Inhalten geprägt. Das Gremium hat für das ABD einen neuen Referenztarifvertrag beschlossen, da kirchliche Arbeitgeber in ihrer Vielfalt, Größe und Struktur eher mit kommunalen Arbeitgebern als mit Bundes- oder Landesbehörden vergleichbar seien. Das Vermittlungsergebnis zur Frage nach einer Kinderkomponente wurde beraten. Schließlich wurden entscheidende Weichen für die Leistungsvergütung gestellt. (ms)

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Der neue KODA Kompass ist erschienen. Im KODA Kompass Nr. 29 wird erklärt, warum ab Oktober die meisten kirchlichen Beschäftigten mehr Entgelt erhalten und warum es im Dezember eine weiter Einmalzahlung gibt. Das Heft informiert über die Verfügungszeit für Beschäftigte in Kindertagesstätten, die A-Besoldung für Lehrkräfte an Schulen in kirchl. Trägerschaft und die Tücken neuer Arbeitsverträge.

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