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Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA – Themen der Arbeitsgruppe Soziale Aspekte sollen nach Meinung der Mitarbeiterseite nicht nur die Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf begrenzt werden, so die Mitarbeiterseite auf ihrer Sitzung vom 13.-15. November in Kempten. Die weiteren Themen im Detail:

Die Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA hat auf ihrer Sitzung vom 13. – 15.11.2007 in Kempten die Arbeit in der „Arbeitsgruppe Soziales“ als einen ihrer Schwerpunkte für die Tätigkeit in den kommenden Jahren benannt. Die Themen in dieser Arbeitsgruppe sollen nicht nur auf die Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf begrenzt werden, auch wenn dieser Bereich als ein wesentlicher Bereich verstanden wird, da familienfreundliche Arbeitsplätze ein Kennzeichen kirchlicher Arbeitsplätze sein müssen.

Als Themen wurden benannt:

  • Familie
  • soziale Absicherung der untere Lohngruppen
  • Ausgleich für Verluste bei Arbeitgeberwechsel
  • Betriebsrente im Sonderurlaub
  • andere Betreuungsmaßnahmen
  • Altersermäßigung bei bestimmten Berufsgruppen
  • Arbeitszeitmodelle
  • verbesserte Möglichkeiten zur Pflege der Angehörigen

Das Hauptaugenmerk soll auf steuerfreien Möglichkeiten und v.a. auf sozial ausgewogenen Regelungen liegen. Der Pflegebereich wird als sehr vorrangig angesehen, da aus einer Befragung in der Erzdiözese Bamberg deutlich wird, dass fast 10% der Beschäftigen Angehörige pflegen und dieses Thema für den kirchlichen Bereich von hoher Bedeutung ist.

Die Mitarbeiterseite geht davon aus, dass Maßnahmen, die familienfreundlich sind, gleichzeitig auch unternehmensfreundlich sind, da die Motivation der Betroffenen erheblich steigt, so dass unterm Strich der Arbeitgeber Vorteile durch diese sozialen Maßnahmen hat.

Als weitere Themenbereiche sind zu nennen:

  • mehr Berücksichtigung von Schwerbehinderten
  • Einstellung älterer Arbeitnehmer
  • Schaffung von Ausbildungsplätze
  • soziale Abfederung bei Arbeitsplatzverlust
  • Schaffung Umschulungsmöglicheiten
  • verbesserter Anspruch auf Weiterbildung

Genannt wurde auch die Erarbeitung eines Verhaltenskodex. Entscheidend ist, dass ungleiche Lohnverhältnisse innerhalb einer Dienstgemeinschaft nicht als möglich erachtet werden.

Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang auch die Rolle der Kirchenstiftungstiftungsaufsicht, die nicht nur einzuschreiten hat, wenn zuviel gezahlt wird, sondern auch, wenn zu wenig gezahlt wird.

Aus diesem Grund wurde auch angeregt, immer wieder Fachleute zur Arbeitsgruppe zu laden:

  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Schwerbehindertenbeauftragte
  • Institut für Familienforschung an der Universität Bamberg, die dort die Umfrage ausgewertet haben
  • KollegInnen mit Kenntnissen aus der Hertie-Stiftung
  • Marktforschungsagentur IAB der Bundesagentur für Arbeit

Es liegen bereits zwei Varianten von Dienstgebervorschlägen aus den letzten Jahren vor, anhand derer es möglich sein muss, Regelungen arbeitsrechtlicher Art zu erarbeiten.

Für die Mitarbeiterseite der Bayer. Regional-KODA

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