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Frage: „Ich habe mit meinem Chef mündlich vereinbart, dass ich nur Montag bis Mittwoch arbeite. Muss man das nicht schriftlich machen?“

Frage: "Wenn ich im Urlaub krank werde, kann ich dann die Urlaubstage nachholen?"

123. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 26.9.2005 – Bericht von der 123. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 26.9.2005 in NürnbergAuf der 123. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 26.9.2005 wurde das von den Tarifpartnern des Öffentlichen Dienstes am 13.9.2005 vereinbarte neue modernisierte Tarifrecht, der sog. Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD, von der BayRK als Grundlage des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes ABD beschlossen. Die Bayer. Regional-KODA konnte dabei bereits auf den ersten Übernahmebeschluss, der am 15.6.2004 in Kraft getreten ist, aufbauen.

Bayerische Diözesen übernehmen modernes Tarifrecht – Augsburg, 26.09.2005 Nach ausführlichen Beratungen hat die kirchliche Tarifkommission, die Bayerische Regional-KODA, am 26.09.2005 beschlossen, die neuen tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen. Das neue kirchliche Tarifrecht tritt zeitgleich mit dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) am 01.10.2005 in Kraft. Damit ist gewährleistet, daß die rund 50.000 Beschäftigten in den bayerischen Diözesen vom Niveau der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht abgekoppelt werden. So kann es unter Berücksichtigung besonderer kirchlicher Bedingungen auch in Zukunft gelingen, die Vergleichbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts mit dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes aufrecht zu erhalten.

Kirchliche Gehälter weiter an öffentlichen Dienst angebunden – Augsburg, den 06.05.2004 (1.285 Zeichen)Die katholische Kirche in Bayern wird auch nach der für 2005 vorgesehenen Reform des öffentlichen Dienstes gleiche Gehälter wie Staat und Kommunen zahlen. Im Gegenzug wird 2004 das Urlaubsgeld in den höheren Vergütungsgruppen ausgesetzt.

117. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 – Bericht von der 117. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 4./5. Mai 2004 in Augsburg Auf der 115. und 116. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA war der Antrag der Dienstgeberseite der BayRK beraten worden, das Urlaubsgeld für 2004 bis zu einer tariflichen Neuregelung abzusenken. Die Mitabeiterseite hatte ihre Zustimmung an Voraussetzungen geknüpft; zum einen forderte sie eine Einbeziehung auch der zum 1.9.2003. neueingestellten MitarbeiterInnen sowie eine Kindergeldkomponente beim Urlaubsgeld, zum anderen aber die Zusicherung, das neugeplante System des öffentlichen Dienstes - voraussichtlich ab Februar 2005 - zu übernehmen. Für die Mitarbeiterseite ist die dauerhafte Anbindung an das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, hauptsächlich im Vergütungsbereich, von grundlegender Bedeutung.

116. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 25. März 2004 – Die 116. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA diente vorwiegend der Beratung der zukünftigen Grundlagen für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht in Bayern.

Einstimmig: dran bleiben! – 27. 11. 2003 Bis Dezember 2003 soll eine Prozessvereinbarung zur Neugestaltung des ABD getroffen werden. Dies hat die Bayerische Regional-KODA im Mai 2003 beschlossen. Ziel dieser Prozessvereinbarung ist die kirchengemäße Umsetzung der Tarifreform des öffentlichen Dienstes.Die Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter in der Bayerischen Regional-KODA fordern die Vertreter der kirchlichen Dienstgeber auf, diese Zusage einzuhalten. Unverzichtbare Grundlage für das kirchliche Arbeitsvertragsrecht bleibt dabei der Grundlagenbeschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 22. März 1995. In diesem wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vergleichbarkeit der tariflichen Regelungen mit denen des öffentlichen Dienstes zugesichert.

Bayerische Regional-KODA – Die Bayerische Regional-KODA hat am 6.5.2003 folgenden Beschluss zur Erarbeitung einer kirchlichen Prozessvereinbarung gefasst:

Zwischen den Tarifparteien vereinbart – Die Tarifvertragsparteien sind sich darin einig, dass der öffentliche Tarifverbund zu erhalten ist. Das neu zu gestaltende Tarifrecht des öffentlichen Dienstes verlangt Einheitlichkeit und Differenzierung. Das bedingt allgemeine Regelungen und bedarfsorientierte, spartenspezifische Regelungen. Bei der Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (TVöD) lassen sich die Tarifvertragsparteien von folgenden wesentlichen Zielen leiten:

Zeitschrift der Mitarbeiterseite – Der neue KODA Kompass ist erschienen. Die Ausgabe Nr. 28 zeigt auf, was bei einem Arbeitgeberwechsel zu beachten ist, stellt die unterschiedlichen Positionen zur Frage der kirchlichen Kinderkomponente zur Diskussion und informiert über aktuelle Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht.

Bericht aus der Sicht der Mitarbeiterseite – Nach langen Besprechungen in Arbeitsgruppensitzungen konnte ein endgültiger Entwurf eines Überleitungsrechtes und einer neuen Sonderregelung Lehrer SR-L der Vollversammlung der Lehrerkommission zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Vorlage baut auf den Änderungen auf, die auf der 35.Vollversammlung der Lehrerkommission beschlossen worden sind und im Bericht zur 35. Vollversammlung auch nachgelesen werden können.

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