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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die krisenhafte Zuspitzung der Corona-Pandemie stellt auch kirchliche Arbeitgeber und ihre Beschäftigten vor ungeahnte Herausforderungen. Wie lässt sich eine längere Kinderbetreuung zuhause organisieren? Wer soll zu welchen Bedingungen ins Homeoffice? Wer trägt das Risiko des verringerten Arbeitsanfalls? Ist Kurzarbeit eine Lösung? Muss ich jetzt Urlaub nehmen? 

Unser Arbeitsvertragsrecht ABD hält bereits viele Regelungen zu einer angemessenen Reaktion darauf  bereit, wie z.B. Arbeitsbefreiungen, Erholungs- und Sonderurlaub, vgl. dazu Teil A, 1. ABD. Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber vieles davon nur im "beiderseitigem Einvernehmen" mit der Arbeitnehmerin, dem Arbeitnehmer oder bei betrieblichen Regelungen mit Zustimmung der MAV (soweit vorhanden), verlangen kann. So muss wie immer z.B. ein Urlaub vom Arbeitnehmer gewollt, beantragt und vom Arbeitgeber genehmigt werden - unter den Voraussetzung der rechtlichen Bestimmungen.

Eine Orientierungshilfe für Sie bietet das kürzlich neu erschienene Kompass ABC.

Sollten anlässlich der Krise veränderte oder ergänzende Vorschriften im ABD sinnvoll erscheinen - wie etwa zum Thema Kurzarbeit, die bei uns bis jetzt arbeitsvertraglich nicht geregelt ist -, wird sich die KODA damit zeitnah beschäftigen und die Mitarbeiterseite darüber hier informieren.

Für das Arbeitsrecht gelten darüber hinaus weiterhin auch in der Krise bestimmte staatliche Bestimmungen, z.B. die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

An dieser Stelle mit wenigen Worten alle Punkte für individuelle Fragestellungen von Betroffenen zu klären, ist nicht möglich. Daher empfehlen wir den Kontakt zur MAV. Im Übrigen stehen für die persönliche rechtliche Beratung und Hilfe große Berufsverbände, die Rechtsstellen der KAB (Kath. Arbeitnehmer-Bewegung), Gewerkschaften und spezialisierte Rechtsanwälte zur Verfügung.

Sollten Sie Fragen zu den ABD-Vorschriften haben, können Sie sich gerne bei den diözesanen KODA-Vertreter*innen der Mitarbeiterseite melden. Rechtsberatung dürfen diese jedoch nicht leisten.

Bitte beachten Sie die Aufrufe sowie die Tipps zur Gesundheitsvorsorge und schränken Sie insbesondere Ihre Sozialkontakte so weit wie möglich massiv ein.

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir alles Gute und vor allem viel Gesundheit! 

Mit kollegialen Grüßen

Robert Winter, Ralph Stapp

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