Kirchlicher RechtsschutzSchlichtungsstellenZur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind grundsätzlich die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig. Allerdings sieht das ABD in § 3 Abs. 7 vor, dass vor dem Gang zum Arbeitsgericht die kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen ist. In allen bayerischen Diözesen sind Schlichtungsstellen (Adressen) eingerichtet. Weiterführende Informationen (externe Links) Der Weg zur Staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern mit Beschreibung der Verfahrensgrundzüge und der zu erwartenden Kosten. Rat in arbeitsrechlichen Fragen und Hilfestellung bei der Anrufung der Arbeitsgerichte geben ihren Mitgliedern Berufsverbände (z. B. KAB), Gewerkschaften (z. B. ver.di) oder Rechtsanwälte ihres Vertrauens.
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Ordnung für Schlichtungsverfahren im 
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Kirchliche Arbeitsgerichte
Darüber hinaus gibt es in allen Diözesen Kirchliche Arbeitsgerichte, die für Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht und aus den KODA-Ordnungen zuständig sind. Kirchliches Arbeitsgericht erster InstanzFür alle Diözesen in Bayern haben die Bischöfe ein gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht 1. Instanz eingerichtet.
- Anschrift und Besetzung des gemeinsamen kirchlichen Arbeitsgerichts erster Instanz in Bayern und dessen Geschäftsstelle.
- Entscheidungen der Kirchlichen Arbeitsgerichte 1. Instanz (Homepage der Deutschen Bischofskonferenz).
Kirchlicher ArbeitsgerichtshofDer Kirchliche Arbeitsgerichtshof ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn.
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Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) im 
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