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Kirchlicher Rechtsschutz

Schlichtungsstellen

Rechtsschutz: So kommen Sie zu Ihrem Recht

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind grundsätzlich die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig. Allerdings sieht das ABD in § 3 Abs. 7 vor, dass vor dem Gang zum Arbeitsgericht die kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen ist.

In allen bayerischen Diözesen sind Schlichtungsstellen (Adressen) eingerichtet.

Weiterführende Informationen (externe Links)

Der Weg zur Staatlichen Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern mit Beschreibung der Verfahrensgrundzüge und der zu erwartenden Kosten.

Rat in arbeitsrechlichen Fragen und Hilfestellung bei der Anrufung der Arbeitsgerichte geben ihren Mitgliedern Berufsverbände (z. B. KAB), Gewerkschaften (z. B. ver.di) oder Rechtsanwälte ihres Vertrauens.


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Ordnung für Schlichtungsverfahren im Link zu onlineABD.de


 Kirchliche Arbeitsgerichte
Rechtsschutz: MAV-Dienstgeber-Konflikte
Rechtsschutz: KODA-Konflikte

Darüber hinaus gibt es in allen Diözesen Kirchliche Arbeitsgerichte, die für Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht und aus den KODA-Ordnungen zuständig sind.

Kirchliches Arbeitsgericht erster Instanz

Für alle Diözesen in Bayern haben die Bischöfe ein gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht 1. Instanz eingerichtet.

  • Anschrift und Besetzung des gemeinsamen kirchlichen Arbeitsgerichts erster Instanz in Bayern und dessen Geschäftsstelle.
  • Entscheidungen der Kirchlichen Arbeitsgerichte 1. Instanz (Homepage der Deutschen Bischofskonferenz). 

Kirchlicher Arbeitsgerichtshof

Der Kirchliche Arbeitsgerichtshof ist das auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtete kirchliche Arbeitsgericht 2. Instanz mit Sitz in Bonn.


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Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) im Link zu onlineABD.de


KODA Kompass - die Zeitschrift der Mitarbeiterseite.

Zeitschrift KODA Kompass

Zeitschrift KODA Kompass Sonderteil Kirchlicher Rechtsschutz aus KODA Kompass 22, Juli 2005

 

 

 
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