Mesner Bringt mir die Regelung für Mehrfachaufstiege Vorteile?- Wählen Sie zuerst in den gelb hinterlegten Spalten Ihre Eingruppierung vor der ABD-Reform am 30. 09. 2005.
- Blau hinterlegt sehen Sie, in welche Entgeltgruppe Sie am 1.10.2005 übergeleitet wurden. Klicken Sie auf den Link in der rechten Spalte für weitere Infos. Sie erfahren, ob und ggf. wie die ABD-Regelung für Mehrfachaufstiege für Sie anwendbar ist.
"Laufbahn" bis zur ABD-Reform (30.09.2005)
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Überleitung |
weitere Infos |
Erst- eingruppierung: |
ABD VIII |
übergeleitet nach EG 3 |
Lösung A |
nach 2 Jahren Bewährung: |
Höhergruppierung in VII |
übergeleitet nach EG 5 |
Lösung B |
nach weiteren 6 Jahren Tätigkeit: |
Höhergruppierung in VIb |
übergeleitet nach EG 6 |
Lösung C |
Sie werden nach 2 Jahren Tätigkeit nach EG 5 höhergruppiert. Da Sie nach altem Recht nur noch eine einzige Höhergrupperung vor sich hatten, findet für Sie die spezielle Regelung für Mehrfachaufstiege bei kirchenspezifischen Berufen keine Anwendung. Für Sie gilt die allgemeine Regelung für Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege § 8 Teil A, 3. ABD. Da Sie bereits vor der Überleitung die höchste Eingruppierung für Mesner erreicht hatten, erhalten Sie keinen weiteren Aufstieg mehr. Jürgen Herberich, Markus Schweizer
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