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Jugendbildner Sozialarbeiter (FH)

Bringt mir die Regelung für Mehrfachaufstiege Vorteile?

  • Wählen Sie zuerst in den gelb hinterlegten Spalten Ihre Eingruppierung vor der ABD-Reform am 30. 09. 2005.
  • Blau hinterlegt sehen Sie, in welche Entgeltgruppe Sie am 1.10.2005 übergeleitet wurden. Klicken Sie auf den Link in der rechten Spalte für weitere Infos. Sie erfahren, ob und ggf. wie die ABD-Regelung für Mehrfachaufstiege für Sie anwendbar ist.

"Laufbahn" bis zur ABD-Reform (30.09.2005)

Überleitung

weitere Infos

Erst-
eingruppierung:
ABD Vb übergeleitet
nach EG 9
Lösung A
nach 0,5 Jahren
Tätigkeit:
Höhergruppierung
in IVb
übergeleitet
nach EG 9
Lösung B
nach weiteren
4,5 Jahren
Bewährung:
Vergütungsgruppen-
zulage von 7,5 %
übergeleitet
nach EG 9
Lösung C

Lösung A

Ihnen wird nach 6 Monaten Tätigkeit das Vergleichsentgelt neu berechnet (siehe § 8a Abs. 5 Teil A, 3. ABD).

Lösung B

Da Sie nach altem Recht nur noch die Gewährung einer Vergütungsgruppenzulage vor sich hatten, findet für Sie nicht die spezielle Regelung für Mehrfachaufstiege bei kirchenspezifischen Berufen Anwendung.

Für Sie gilt die allgemeine Regelung für Vergütungsgruppenzulagen § 9 Teil A, 3. ABD.

Lösung C

Da Sie bereits vor der Überleitung die höchste Eingruppierung für Jugendbildner Sozialarbeiter (FH) erreicht und die Vergütungsgruppenzulage erhalten hatten, erfolgt kein weiterer Aufstieg.

Jürgen Herberich, Markus Schweizer

 
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