Beschäftigte mit mehr als nur einem AufstiegBayerische Regional-KODA beschließt Bestandssicherung Für einige kirchenspezifische Berufsgruppen sehen die Tätigkeitsmerkmale des ABD zwei oder mehr Höhergruppierungen während der beruflichen "Laufbahn" vor. Das betrifft u.a. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verbands- und/oder Bildungsarbeit für Jugendliche bzw. Erwachsene, die Mesner und die B-Kirchenmusiker. Beispiel: Der B-Kirchenmusiker wurden mit der Einstellung in die Vergütungsgruppe Vc eingruppiert, nach zwei Jahren Tätigkeit erfolgte die Höhergruppierung in Vergütungsgruppe Vb nach weiteren 5 Jahren Tätigkeit wurde er in Vergütungsgruppe IVb eingruppiert um schließlich nach zwölf Jahren Berufserfahrung in Vergütungsgruppe IVa bezahlt zu werden.
Nach der Reform des ABD im Zuge der Einführung des TVöD war aber nur noch höchstens ein Aufstieg vorgesehen. Für die oben genannten Beschäftigten hätte das teilweise erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet. Um diese Nachteile aufzufangen hat die Bayer. Regional-KODA für "übergeleitete Beschäftigte", also solchen, die vor dem 01.10.2005 eingestellt wurden, einen eigenen § 8a im ABD Teil A, 3 geschaffen. Diese Regelung stellt sicher, dass den Mitarbeitern zumindest ein Teil der noch zu erwartenden Aufstiege gewährt wird und die Härten durch die ABD-Reform abgemildert werden. Eine vollständige Übernahme der gesamten Mehrfachaufstiege in das TVöD-System - was im Sinn des Mitarbeiters gewesen wäre - war leider nicht durchsetzbar. Hier können Sie prüfen, ob Ihnen noch ein zusätzlicher Bewährungs-, Zeit- oder Tätigkeitsaufstieg zusteht. Stefan Merkes, Markus Schweizer, Jürgen Herberich |