LeistungsentgeltBeratungen und Beschlussfassung zum Leistungsentgelt auf der 135. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODADie Bayer. Regional-KODA fasste den Grundsatzbeschluss, dass am § 18 Teil A, 1. ABD Leistungsentgelt festgehalten wird, für eine Übergangszeit aber die Einführung eines Leistungssystems zurück gestellt wird. a) Besondere Einmalzahlung für die Jahre 2007 - 2012Um den MitarbeiterInnen während der Übergangszeit das tariflich zustehende „Leistungsentgelt“ zu sichern, wurde für die Jahre 2007 - 2012 eine besondere Einmalzahlung beschlossen, die im Jahr 2007 12 v.H. des für den Monat September 2007 jeweils zustehenden Monatsentgelts beträgt (in Sonderfällen nur das Tabellenentgelt, wobei aber der Restbetrag 2008 zusätzlich ausgeschüttet wird). In den Jahren 2008 – 2012 entspricht die im Dezember auszuzahlende Einmalzahlung etwa 12% des jeweiligen ZVK-Bruttos. Damit wurde der Hauptforderung der Mitarbeiterseite entsprochen, dass das Gesamtvolumen des Leistungstopfes jährlich voll ausgeschüttet wird. b) Projektphase und Einsetzung einer ProjektsteuerungsgruppeFür die Jahre 2007 - 2012 wurde eine Projektphase vereinbart und eine Projektsteuerungsgruppe bestimmt, der neben den beiden Vorsitzenden der Bayer. Regional-KODA jeweils 3 Mitglieder aus jeder Seite angehören. Bis zum 31.12.2012 sollen die Voraussetzungen zur Einführung, Gewährung und weiteren Ausgestaltung des Leistungsentgelts geprüft werden. Sofern keine Entscheidung für ein Leistungsentgelt von der Bayer. Regional-KODA getroffen würde, bleibt es bei der Regelung zur Einmalzahlung. c) Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Soziale Abfederung des ABD“Die Mitarbeiterseite hatte vorgeschlagen, die Einmalzahlung 2008 - 2012 als eine soziale gleich hohe Einmalzahlung für alle Entgeltgruppen auszugestalten, was aber von Dienstgeberseite abgelehnt worden ist. Von Mitarbeiterseite wurde deshalb angemahnt, dass die derzeitige Ausgestaltung des ABD – auch im Gegensatz zum TV-L – zu wenig abgefedert ist und es hier einiger Nachbesserungen bedarf. Von Dienstgeberseite gab es dazu keine Einwände. Es wurde deshalb in der Vollversammlung festgelegt, demnächst eine Arbeitsgruppe „Soziale Abfederung des ABD“ einzurichten, die sich mit dieser Frage befassen soll.
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Teil A, 1. Allgemeiner Teil, 3. Abschnitt: Eingruppierung und Entgelt§ 18 Leistungsentgelt im 
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Zeitschrift KODA KompassVeröffentlichungen zum Leistungsentgelt in der Zeitschrift der Mitarbeiterseite im ABC-Index unter dem Buchstaben L (weitere Infos auch unter dem Buchstaben T - Tarifreform)
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Berichte von den VollversammlungenIm ABC-Schlagwort-Index unter dem Buchstaben L
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Weiterführende InformationenAußerhalb der redaktionellen Verantwortung von kodakompass.de (Haftungshinweis) LeistungsTV-Bund - Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes Bericht von den Vollversammlungen
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