Krankheit - ABD-RegelungenTeil A, 1. Allgemeiner Teil3. Abschnitt: Eingruppierung und Entgelt § 22 Entgelt im Krankheitsfall 4. Abschnitt: Urlaub und Arbeitsbefreiung § 29 Arbeitsbefreiung (schwere Erkrankung eines Angehörigen im selben Haushalt, eines Kindes oder einer Betreuungsperson) 6. Abschnitt: Sonstige Vorschriften § 36 Beihilfen bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, Unterstützungen § 36 a Kirchliche Höherversicherung bei Krankheitsfällen § 36 b Übergangsregelung für die kirchliche Beihilfeversicherung bei Krankheitsfällen Teil A, 3. Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts (RÜÜ) 3. Abschnitt Besitzstandsregelungen § 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Teil B: 4. Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft Lehrkräfte an Realschulen und Gymnasien, an beruflichen Schulen, an Grund- und Hauptschulen
Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe2. Dienstordnung für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten in den bayerischen (Erz-)Diözesen, II. Arbeitsrechtlicher Teil § 6 Arbeitsunfähigkeit 3. Dienstordnung für Religionslehrer im Kirchendienst (Religionslehrer i. K.) an Volksschulen und Förderschulen in den bayerischen (Erz-)Diözesen vom 01.09.1996 § 14 Arbeitsunfähigkeit 5. Dienstordnung für Mesnerinnen und Mesner § 8 Vertretung 7. Dienstordnung für pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte an Kindertageseinrichtungen § 2 Aufgaben der Leiterin 8. Dienstordnung für Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre, II. Arbeitsrechtlicher Teil § 3 Aufgaben Teil D: Sonstige Regelungen D, 9. Reisekostenordnung der bayerischen (Erz-)Diözesen § 17 Erkrankung während einer Dienstreise Teil E: Auszubildende und Praktikanten1. Regelungen für Auszubildende, 1.1. Regelung für Auszubildende § 12 Entgelt im Krankheitsfall Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz 3. Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen: Beihilfeordnung Teil A 4. Ordnung für eine kirchliche Höherversicherung in Krankheitsfällen: Beihilfeordnung Teil B  Zurück |