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 123. Vollversammlung Bayerische Regional-KODA am 26.9.2005 26.09.2005 
TVÖD als Grundlage des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes beschlossen
Bericht von der 123. Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA am 26.9.2005 in Nürnberg
Auf der 123. Vollversammlung der Bayer. Regional-KODA am 26.9.2005 wurde das von den Tarifpartnern des Öffentlichen Dienstes am 13.9.2005 vereinbarte neue modernisierte Tarifrecht, der sog. Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes TVöD, von der BayRK als Grundlage des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes ABD beschlossen. Die Bayer. Regional-KODA konnte dabei bereits auf den ersten Übernahmebeschluss, der am 15.6.2004 in Kraft getreten ist, aufbauen. [weiter...]
 Bayerische Diözesen übernehmen modernes Tarifrecht 26.09.2005 
Gemeinsame Presseerklärung der Bayerischen Regional-KODA
Augsburg, 26.09.2005
Nach ausführlichen Beratungen hat die kirchliche Tarifkommission, die Bayerische Regional-KODA, am 26.09.2005 beschlossen, die neuen tariflichen Regelungen des öffentlichen Dienstes zu übernehmen. Das neue kirchliche Tarifrecht tritt zeitgleich mit dem Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) am 01.10.2005 in Kraft. Damit ist gewährleistet, daß die rund 50.000 Beschäftigten in den bayerischen Diözesen vom Niveau der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht abgekoppelt werden. So kann es unter Berücksichtigung besonderer kirchlicher Bedingungen auch in Zukunft gelingen, die Vergleichbarkeit des kirchlichen Arbeitsrechts mit dem Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes aufrecht zu erhalten. [weiter...]
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