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Bayerische Regional-KODA
Kirchliche Tarifkommission

Die vier Buchstaben "KODA" stehen als Abkürzung für die Bezeichnung "Kommission zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts".

Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA
Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA

Weil in den sieben bayerischen (Erz-) Bistümer nicht diözesane Kommissionen errichtet wurden, sondern für den Bereich der Bistümer Bayerns ("Region Bayern") eine gemeinsame Kommission lautet die Bezeichnung "Bayerische Regional-KODA".

Bayerische Regional-KODA besteht seit 1980

Nachdem das Grundgesetz in Artikel 140 der Kirche das Recht gibt, ihre Angelegenheiten selber zu regeln, erhielten alle kirchlichen MitarbeiterInnen die Möglichkeit, sich an der Schaffung und Entwicklung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes zu beteiligen.

Dies geschieht auf Wunsch der deutschen Bischöfe in einer "Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts" (KODA) [Internetauftritte der KODAen). 1980 wurde in den bayerischen Diözesen die Bayerische Regional-KODA gebildet. Sie hat ihre Grundlage auch in der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisses" - Art. 7.

Wie setzt sich die Bayerische Regional-KODA zusammen?

KODA Wappen
Der KODA gehören als Mitglieder jeweils die gleiche Anzahl von Vertretern der Dienstgeber und Dienstnehmer an. Die Mitarbeitervertreter werden dabei aus den verschiedenen Berufsgruppen des kirchlichen Dienstes direkt gewählt. Die nächste Wahl findet 2013 statt.

Die KODA fasst ihre Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit . Nach der Beschlußfassung werden die Beschlüsse den Bischöfen zugeleitet, die sie in Kraft setzen. Diese Beschlüsse werden im Anhang zum Amtsblatt veröffentlicht.

Die Vorsitzenden der Bayerischen Regional-KODA

Den jeweiligen Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden finden Sie unter Personen und Kontakte, Geschäftsstelle.

Aufgabe der KODA

"Aufgabe der KODA ist die ständige Mitwirkung bei der Aufstellung von Normen, welche Inhalt, Abschluß und Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelt".

Die KODA regelt also alles, was mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben kann: Sie erarbeitet zum Beispiel Dienstordnungen, entwickelt Arbeitszeitmodelle oder überarbeitet arbeitsrechtliche Regelungen aus dem öffentlichen Dienst. So entsteht ein eigenständiges kirchliches Arbeitsrecht. Gesammelt wird dies im "Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-) Diözesen" (ABD).

ABD: Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen

"ABD" heißt: "Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen". Das ABD hat seine Grundlage in den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes. Es ist das kirchliche Arbeitsvertragsrecht für alle MitarbeiterInnen in den bayerischen Diözesen. Wenn jemand wissen will, wieviel Urlaub ihm zusteht, oder wie die Arbeitszeitkonten geregelt sind, kann er im ABD nachsehen, das online bereit steht Link zu onlineABD.de .

Die Mitarbeiterseite der Bayerischen Regional-KODA veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Vollversammlungen.

 
   Themen-ABC
Von A-Besoldung über Beihilfe und Nebentätigkeit bis Zusatzversorgung. NEU: Rufbereitschaft [weiter...]
   Zeitschrift KODA Kompass
Nachlesen oder als pdf downloaden. Die Zeitschrift der Mitarbeiterseite [weiter...]
   Vollversammlungen
Was wurde beschlossen und beraten? Vollversammlungen und Sitzungen der Ständigen AG Lehrer [weiter...]
   Plaßmanns Sicht
Warum kommst du gerade jetzt auf Tarifabschluss? [weiter...]
   onlineABD.de
Das Arbeitsvertragsrecht der Bayer. (Erz-) Diözesen im Internet [weiter...]