Zentral-KODA-Wahlordnung für die bayerischen BistümerDie Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiterseite in der Zentral-KODA aus den bayerischen (Erz-)Bistümern im Die Zentral-KODA ist paritätisch mit 21 Dienstgebervertretern und 21 Dienstnehmervertretern besetzt. Je sieben kommen aus dem Bereich des Caritasverbandes, je 14 Mitglieder aus dem Bereich der verfassten Kirche. Die regionale Aufteilung der Mitglieder ist dabei in einem Schlüssel (§ 4 Abs. 2 Zentral-KODA-Ordnung) festgelegt. Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeiterseite erfolgt wiederum nach den von den Bischöfen der jeweiligen Regionen erlassenen Wahlordnungen. Wahlordnung für den Bereich der Bayerischen BistümerNach oben erwähntem Besetzungsmodus werden aus Bayern je drei Mitglieder in die Zentral-KODA entsandt. Näheres regelt die „Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiterseite in der Zentral-KODA aus den (Erz-)Bistümern Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München und Freising, Passau, Regensburg und Würzburg gemäß § 4 Abs. 3 Unterabs. 3 Satz 2 Zentral-KODA-Ordnung". Die Vertretung der Dienstgebervertreter aus dem verfassten Bereich wird gemäß § 4 Abs. 2 Zentral-KODA-Ordnung von den berufenen Mitgliedern der Kommission für Personalwesen des Verbandes der Diözesen Deutschlands VDD wahrgenommen. Die Dienstgebervertreter aus dem Bereich des Caritasverbandes werden vom Zentralrat des Deutschen Caritasverbandes entsandt. Dr. Joachim Eder |