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Bayerische Regional-KODA-Wahlordnung

Die Bayerische Regional-KODA-Wahlordnung im Link zu onlineABD.de

Die Bayerische Regional-KODA-Wahlordnung ist Bestandteil der Bayerischen Regional-KODA-Ordnung und regelt ausschließlich das Wahlverfahrensrecht und die mit der Wahl zusammenhängenden Fragen.

Die Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiter in der Bayerischen Regional-KODA (WOBayRK) wurde sehr häufig verändert.

  • 1980 bis 1988 wurde die KODA-Mitarbeiterseite durch die MitarbeitervertreterInnen der einzelnen Diözesen gewählt.
  • Seit 1993 gibt es in den einzelnen Diözesen die Urwahl durch alle MitarbeiterInnen.
  • Seit 2003 haben auch Koalitionen ein Wahlvorschlagsrecht erhalten.
  • Ab 2008 sind alle MitarbeiterInnen unabhängig von einem bestimmten Beschäftigungsumfang (bislang mindestens 20% eines/r vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters/in) wahlberechtigt. Für das passive Wahlrecht ist allerdings weiterhin ein hälftiger Beschäftigungsumfang erforderlich.

Kriterienkatalog

Der „Kriterienkatalog für die Beteiligung von Koalitionen gemäß Art. 6 Grundordnung (GrO) an der Beteiligung der Aufgaben gemäß Art. 7 Grundordnung“ wurde in den sieben bayerischen diözesanen Amtsblättern zusammen mit der Novellierung der Bayerischen Regional-KODA-Ordnung (BayRKO) und der Wahlordnung (BayRKWO) im Jahre 2007 erneut veröffentlicht.

Gemäß § 5 b Abs. 4 BayRKO benötigen Vereinigungen im Sinne von Art. 6 GrO für die Wahlvorschlagsberechtigung als Koalition eine Bestätigung des Bischofs über die Einhaltung des Kriterienkataloges.

Dr. Joachim Eder

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