Bayerische Regional-KODA-WahlordnungDie Bayerische Regional-KODA-Wahlordnung im Die Bayerische Regional-KODA-Wahlordnung ist Bestandteil der Bayerischen Regional-KODA-Ordnung und regelt ausschließlich das Wahlverfahrensrecht und die mit der Wahl zusammenhängenden Fragen. Die Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiter in der Bayerischen Regional-KODA (WOBayRK) wurde sehr häufig verändert. - 1980 bis 1988 wurde die KODA-Mitarbeiterseite durch die MitarbeitervertreterInnen der einzelnen Diözesen gewählt.
- Seit 1993 gibt es in den einzelnen Diözesen die Urwahl durch alle MitarbeiterInnen.
- Seit 2003 haben auch Koalitionen ein Wahlvorschlagsrecht erhalten.
- Ab 2008 sind alle MitarbeiterInnen unabhängig von einem bestimmten Beschäftigungsumfang (bislang mindestens 20% eines/r vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeiters/in) wahlberechtigt. Für das passive Wahlrecht ist allerdings weiterhin ein hälftiger Beschäftigungsumfang erforderlich.
KriterienkatalogDer „Kriterienkatalog für die Beteiligung von Koalitionen gemäß Art. 6 Grundordnung (GrO) an der Beteiligung der Aufgaben gemäß Art. 7 Grundordnung“ wurde in den sieben bayerischen diözesanen Amtsblättern zusammen mit der Novellierung der Bayerischen Regional-KODA-Ordnung (BayRKO) und der Wahlordnung (BayRKWO) im Jahre 2007 erneut veröffentlicht. Gemäß § 5 b Abs. 4 BayRKO benötigen Vereinigungen im Sinne von Art. 6 GrO für die Wahlvorschlagsberechtigung als Koalition eine Bestätigung des Bischofs über die Einhaltung des Kriterienkataloges. Dr. Joachim Eder Zurück zur Übersicht (Arbeitsrechtliche Grundlagen)
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