Das System des kirchlichen Arbeitsrechts betrifft die kircheneigene Ausgestaltung der inner- und der überbetrieblichen Mitwirkung sowie die Rechtskontrolle dieser kirchlichen Ordnungen. Die entsprechenden arbeitsrechtlichen Ordnungen sind oft miteinander verzahnt, ergänzen sich oder bauen aufeinander auf. Hier wird eine kurze Darstellung der einzelnen Ordnungen und ihrer Bedeutung – vor allem für den Bereich der sieben bayerischen Bistümer – gegeben: |