Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD)
ABD und onlineABD.de Mit der Abkürzung "ABD" wird das „Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-) Diözesen” bezeichnet. Dieses gilt für alle MitarbeiterInnen im sog. verfassten kirchlichen Bereich in Bayern (ohne Caritas), also in den Bischöflichen Ordinariaten, in den katholischen Kirchenstiftungen und in der Regel im Verbandsbereich. Dazu kommt noch ein Großteil der Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Das ABD ist ein umfassendes Werk, das in verschiedene Teile gegliedert ist und das gesamte Arbeitsvertragsrecht der betroffenen Beschäftigten regelt. |
Was suchen Sie?Beschlüsse der Bayer. Regional-KODA im Wortlaut onlineABD ABD als pdf Detaillierte Gliederung des ABD ABD vor der Tarifreform (Stand 30.9.2005) |
Zuständig für die Erstellung und Änderung des ABD ist aufgrund des Beschlusses der Freisinger Bischofskonferenz die Bayerische Regional-KODA. Das ABD wurde zum 1.6.1995 neu geschaffen und zum 01.10.2005 umfassend erneuert. Mit dem ABD wurde für die Beschäftigten im verfassten kirchlichen Bereich in Bayern ein kircheneigenes Arbeitsvertragsrecht geschaffen, das in den wesentlichen Punkten der Systematik und dem Inhalt des TVöD-VKA folgt. Durch den Bezug auf die Regelungen der Bayer. Regional-KODA in allen Arbeitsverträgen kirchlicher Mitarbeiter im verfassten Bereich gilt das ABD in seiner jeweiligen Fassung für alle Arbeitsverhältnisse. Dr. Joachim Eder (Aktualisierung Markus Schweizer)
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